28/01/2019
Solothurn
Auf der Förderplattform des Bundesamts für Kultur BAK können bis zum 1. März 2019 Gesuche für Vorhaben der Leseförderung eingereicht werden.
Das Bundesamt für Kultur unterstützt auf der Grundlage von Artikel 15 Kulturförderungsgesetz und des Förderungskonzepts für die Leseförderung Organisationen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind sowie Vorhaben, die für das Lesen begeistern, zum selbstbestimmten Lesen anregen und Kindern und Jugendlichen das Lesen nahe bringen wollen.
Weitere Informationen auf der Website des BAK